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Die männlichen Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen werden überregional aufgenommen.



Voraussetzung für eine Aufnahme ist eine Förderung nach §§ 34, 35, 35a und 41 SGB VIII. Darüber hinaus werden Hilfen nach den §§ 13 und 27ff SGB VIII, den §§ 53/54 und 67/68 SGB XII sowie §§ 12,71 und 72 JGG angeboten.

 

 

   
   
   

 

    Stand: 03 | 07 | 2008