Die männlichen Kinder, Jugendliche und jungen
Erwachsenen werden überregional aufgenommen.
Voraussetzung für eine Aufnahme
ist eine Förderung nach §§ 34, 35, 35a und 41 SGB
VIII. Darüber hinaus werden Hilfen nach den §§ 13 und
27ff SGB VIII, den §§ 53/54 und 67/68 SGB XII sowie §§ 12,71
und 72 JGG angeboten.