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Diese finden immer dann ihre Anwendung , wenn ein klar umschriebendes Störungsbild vorhanden ist. (Einkoten/Einnässen/soziale Ängste/Phobien)
Kognitiv behaviorale Verfahren werden im Bereich sexuell abweichenden Verhaltens angewandt. Diese Methode impliziert - neben klassischen psychotherapeutischen Techniken - eine Vernetzung mit der pädagogischen Ebene. Ziel ist, das abweichende Sexualverhalten fächerübergreifend zu minimieren. Die Leitlinie dieser Arbeit ist der Opferschutz. In zweiter Linie ermöglicht diese Methode dem Jugendlichen, der ein sexuell deviantes bzw. delinquentes Verhalten bearbeiten will oder muss, zurückzufinden zu einer Sexualität, die geprägt ist von Gewaltlosigkeit.
Über die verschiedenen Verfahren hinaus finden spieltherapeutische Angebote (altersspezifisch), Entspannungsverfahren und Methoden der Selbsterfahrung Eingang in die therapeutische Arbeit. Die Anwendung der hier beschriebenen Therapieformen im Einzelfall setzt eine vorherige Absprache aller im Hilfeplanprozess Beteiligten im Hilfeplangespräch voraus. Die intern durchgeführten psychotherapeutischen Maßnahmen kommen ausschließlich für die jungen Menschen zur Anwendung, die aufgrund ihrer besonderen Problematik und Schwellenangst nur mit einer "Geh-Struktur" erreicht werden können.
Einzelbetreuungsangebote, wie die Nachbetreuung oder das sozialpädagogisch betreute Wohnen werden im Einzelfall bedarfsgerecht durchgeführt. Die Betreuungsdichte richtet sich dabei nach dem Einzelfall und ist zeitlich begrenzt. Die Finanzierung erfolgt in solchen Fällen über Sondervereinbarungen.
Die Ärztin für Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutin Frau Dr. med. Vogel bietet monatlich eine psychiatrische Ambulanz im Salvator Kolleg an. Diese Ambulanz dient der Vorbereitung oder Nachbetreuung von stationären Psychiatrieaufenthalten im Westfälischen Institut für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hamm. Die Finanzierung erfolgt im Einzelfall über Sondervereinbarungen. Dabei gilt der Grundsatz der Nachrangigkeit der Jugendhilfe gegenüber sonstigen Trägern von Sozialleistungen.
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| Stand: 03 | 07 | 2008 |