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Die möglichen und im Salvator Kolleg angewandten Therapieformen sind im Einzelnen:

 

Tiefenpsychologisch fundierte Therapie

Gehört zu den Klientenzentrierten Therapieformen und lässt den im Mittelpunkt stehenden Klienten in dem Tempo psychisch gesunden, das für ihn aushaltbar ist. Klientenzentrierte Therapieformen sind angezeigt unter anderem bei folgenden psychischen Störungen:

  • Depressionen
  • Störungen des Sozialverhaltens (mit Bindungstörungen/ Aggressionen)
  • Dissoziale Persönlichkeitsstörungen
  • Traumafolgen (Akute und posttraumatische Belastungsreaktionen als Folge
    von physischen und psychischen Verletzungen)

Körperorientierte Psychotherapie/ Bioenergetische Analyse

In ihrer Methodik beruht die Bioenergetische Analyse auf der Psychoanalyse, findet aber ihre Verwendung in Bereich der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Durch die Arbeit mit dem Körper gelingt es, unbewusste Inhalte auf zunächst nonverbalem Weg ins Bewusstsein zu holen, um sie einer verbalen Auseinandersetzung zuzuführen.

In Abgrenzung zur tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie wird erst in der Reflexion kognitiv sprachlich gearbeitet. Die Methode findet ihre Anwendung im Bereich eines breiten Störungsspektrums. Sie hat aber deutliche Vorteile immer dann, wenn das Erleben von Gefühlen reduziert ist, bei Defiziten im sprachlichen Bereich oder wenn mittels guter sprachlicher Kompetenz das Einlassen auf den therapeutischen Prozess unbewusst verhindert wird.

 


Verhaltenstherapeutische Therapieverfahren

Diese finden immer dann ihre Anwendung , wenn ein klar umschriebendes Störungsbild vorhanden ist. (Einkoten/Einnässen/soziale Ängste/Phobien)

 

 

Kognitiv behaviorale Verfahren

Kognitiv behaviorale Verfahren werden im Bereich sexuell abweichenden Verhaltens angewandt. Diese Methode impliziert - neben klassischen psychotherapeutischen Techniken - eine Vernetzung mit der pädagogischen Ebene. Ziel ist, das abweichende Sexualverhalten fächerübergreifend zu minimieren. Die Leitlinie dieser Arbeit ist der Opferschutz. In zweiter Linie ermöglicht diese Methode dem Jugendlichen, der ein sexuell deviantes bzw. delinquentes Verhalten bearbeiten will oder muss, zurückzufinden zu einer Sexualität, die geprägt ist von Gewaltlosigkeit.

 

Über die verschiedenen Verfahren hinaus finden spieltherapeutische Angebote (altersspezifisch), Entspannungsverfahren und Methoden der Selbsterfahrung Eingang in die therapeutische Arbeit. Die Anwendung der hier beschriebenen Therapieformen im Einzelfall setzt eine vorherige Absprache aller im Hilfeplanprozess Beteiligten im Hilfeplangespräch voraus. Die intern durchgeführten psychotherapeutischen Maßnahmen kommen ausschließlich für die jungen Menschen zur Anwendung, die aufgrund ihrer besonderen Problematik und Schwellenangst nur mit einer "Geh-Struktur" erreicht werden können.


Unterstützend für jegliches therapeutische Vorhaben ist der hohe Vernetzungsgrad (Wohngruppe, Schule, Ausbildungsbetrieb), der durch eine hausinterne Therapie gewährleistet ist. Die Abrechnung erfolgt über Fachleistungsstunden gemäß der Anlage 4 zum Rahmenvertrag I vom 24.12.1998. Im Falle einer medizinischen Indikation (Kostenübernahme durch Krankenkassen) gilt die Nachrangigkeit der Jugendhilfe und werden externe Therapeuten in Anspruch genommen.

 

 

Einzelbetreuungsangebote

Einzelbetreuungsangebote, wie die Nachbetreuung oder das sozialpädagogisch betreute Wohnen werden im Einzelfall bedarfsgerecht durchgeführt. Die Betreuungsdichte richtet sich dabei nach dem Einzelfall und ist zeitlich begrenzt. Die Finanzierung erfolgt in solchen Fällen über Sondervereinbarungen.

 

 

Psychiatrische Ambulanz

Die Ärztin für Kinderheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeutin Frau Dr. med. Vogel bietet monatlich eine psychiatrische Ambulanz im Salvator Kolleg an. Diese Ambulanz dient der Vorbereitung oder Nachbetreuung von stationären Psychiatrieaufenthalten im Westfälischen Institut für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Hamm. Die Finanzierung erfolgt im Einzelfall über Sondervereinbarungen. Dabei gilt der Grundsatz der Nachrangigkeit der Jugendhilfe gegenüber sonstigen Trägern von Sozialleistungen.

Nach oben   Stand: 03 | 07 | 2008